Page 6 - FQP - Richtlinie für hydroaktive Pflaster- und Plattenflächen - Ausgabe 18. 06. 2021
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Grundlagen
Tabelle 1: Auflistung und Einteilung der Niederschlagsabflüsse in Abhängigkeit von der Herkunftsfläche gemäß
ÖWAV-Regelblatt 45
Flächentyp Art der Fläche
F1
• Dachflächen (Glas-, Grün-, Kies- und Tondächer, zementgebundene und kunststoffbeschichtete
F2 Deckungen), gering verschmutzt.
F3 • Alle anderen Dachflächenmaterialien und Terrassen (gering verschmutzt) mit einem GesamtflächenÂ
anteil nicht größer als 200 m2 projizierter Fläche.
• Rad- und Gehwege.
• N icht befahrene Vorplätze und Zufahrten für Einsatzfahrzeuge.
• Dachflächen und Terrassen, gering verschmutzt, die nicht dem Flächentyp F1 zugeordnet werden können.
• Parkflächen für Pkw nicht größer als 20 Parkplätze bzw. 400 m2 (Abstellflächen inkl. Zufahrt).
• Parkflächen für Pkw größer als 20 Parkplätze und nicht größer als 75 Parkplätze bzw. 2.000 m2 (AbstellÂ
flächen inkl. Zufahrt) mit nicht häufigem Fahrzeugwechsel (Wohnhausanlagen, Mitarbeiterparkplätze
bei Betrieben, Park-and-Ride-Anlagen und Parkplätze mit ähnlich geringem Fahrzeugwechsel).
• Fahrflächen mit einer JDTV bis 500 Kfz/24 h bzw. Gleisanlagen bis 5.000 Bto mit Ausnahme der freien
Strecke.
• Parkflächen für Pkw größer als 20 Parkplätze und nicht größer als 75 Parkplätze bzw. 2.000
m2 (Abstellflächen inkl. Zufahrt) mit häufigem Fahrzeugwechsel (z. B. Kundenparkplätze von
Handelsbetrieben, wie z. B. Einkaufsmärkte).
• Parkflächen für Pkw größer 75 Parkplätze und nicht größer als 1.000 Parkplätze.
• Fahrflächen mit einer JDTV von 500 bis 15.000 Kfz/24 h bzw. Gleisanlagen größer 5.000 Bto mit AusÂ
nahme der freien Strecke.
• Park- und Stellflächen für Lkw, sofern eine wesentliche Verschmutzung des Niederschlagswassers durch
Emissionen aus den Fahrzeugen (z. B. Verluste von Kraft- und Schmierstoffen, Frostschutzmitteln, FlüssigÂ
keiten aus Brems- oder Klimatisierungssystemen etc. ) mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeÂschlossen
werden kann.
• Lager- und Manipulationsflächen sowie Umschlagplätze (Terminals), sofern eine wesentliche
Verschmutzung des Niederschlagswassers durch Ladegutverlust oder Manipulation (Tätigkeiten auf
diesen Flächen) mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.
Gemäß ÖWAV-Regelblatt 45 können hydroaktive Pflaster- und Plattenflächen bei folgenden Flächenkategorien
eingesetzt werden:
• Für Flächen der Kategorie F1 und Zufahrten zu Einfamilienhäusern ist eine Versickerung über Flächen mit mine-
ralischem Filter (z. B. Pflaster mit durchlässigen Fugen) vertretbar.
• Für Flächen der Kategorie F2 ist eine Versickerung über durchlässig befestigte Oberflächen mit
Oberbodenschicht (z. B. Rasengittersteine ≥ 8 cm) vertretbar.
• F ür Pkw-Parkflächen der Kategorie F3 ist der Einsatz von Rasengittersteinen ≥ 30 cm bei Füllung mit BodenÂ
filtermaterial vertretbar.
• B ei Pkw-Parkflächen der Kategorien F2 und F3 mit temporärer Nutzung (z. B. Badeteiche, Skilifte, Musikfestivals,
Buschenschanken) ist hinsichtlich der Ausführung einer flächenhaften Versickerung eine individuelle Beurtei-
lung im jeweiligen Einzelfall durchzuführen.
Sind aus der Atmosphäre, von der Oberfläche oder den angrenzenden Böden höhere Schadstoffeinträge zu
erwarten, so sind keine hydroaktiven Pflaster- und Plattenflächen zu wählen und abfließende NiederschlagsÂ
wässer einer Vorreinigung beispielsweise über Abscheideanlagen, technische Filter etc. zu unterziehen. Hierbei
wird insbesondere auf die Bestimmungen der ÖNORM B 2506-2 verwiesen.
Allfällige zusätzliche regionale Vorschriften sind zu beachten und der Winterdienst besonders zu berücksichtigen
(siehe Punkt 12).
6 Richtlinie für hydroaktive Pflaster- und Plattenflächen
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