Page 5 - FQP - Richtlinie für hydroaktive Pflaster- und Plattenflächen - Ausgabe 18. 06. 2021
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Begriffsbestimmungen und Symbole/Grundlagen

       Anmerkungen zu den Begriffen Infiltrationsbeiwert und Durchlässigkeitsbeiwert:
       Mit hydroaktiven Pflaster- und Plattenflächen wird eine möglichst vollständige Versickerung des anfallenden
       Nieders­ chlagswassers angestrebt.  Dafür maßgebend ist die Wasserdurchlässigkeit der Konstruktionsschichten
       und des Untergrundes.  Zur Beschreibung der Eigenschaft Wasserdurchlässigkeit werden die Kenngrößen
       Infiltrationsbeiwert ki und Durchlässigkeitsbeiwert kf verwendet. 
       Der maßgebende Unterschied zwischen dem Infiltrationsbeiwert ki und dem Durchlässigkeitsbeiwert kf ist
       der Sättigungsgrad, bei dem die Prüfung durchgeführt wird.  Bei der Laborprüfung an nahezu vollständig
       wassergesättigten Proben wird die Wasserströmung nicht durch Luftbläschen behindert.  Im Gegensatz dazu
       wird bei einer Infiltrationsprüfung ein ungesättigter Baustoff von oben nach unten durchströmt, so dass die
       Wasserströmung durch unbewegliche Lufteinschlüsse behindert wird.  Dies ist auch bei der tatsächlichen
       Versickerung von Niederschlagswasser der Fall. 
       Der an eingebauten Schichten ermittelte Infiltrationsbeiwert ki ist daher besser geeignet, um die tatsächliche Ver­
       sickerungsleistung einer Schicht beurteilen zu können. Der Durchlässigkeitsbeiwert kf ist in der Regel größer als ki.­ 
       Er wird üblicherweise an Baustoffen oder Böden ermittelt, um vorab Aussagen zur potentiellen Versickerungs­
       leistung treffen zu können.

5.		Grundlagen

       Hydroaktive Pflasterflächen werden grundsätzlich erst ab 2 m Grundwasser-Flurabstand empfohlen, sofern
       mindestens 1 m natürlich gewachsener Boden unterhalb des Oberbaus verbleibt. Sind diese Voraussetzungen nicht
       gegeben, so ist die Zulässigkeit und Art der Versickerung bei der Genehmigungsbehörde zu erfragen.
       Bei Einsatz hydroaktiver Pflaster- und Plattenflächen im Einzugsgebiet von Trinkwasserbrunnen ist die ÖNORM
       B 2506-1 zu beachten.
       Gemäß der ÖNORM B 2506 Teil 1 und 2, können hydroaktive Pflaster- und Plattenflächen bei Flächen bis zu einer
       Belastung von bis zu 5.000 DTV eingesetzt werden, wobei die Tabelle 4 „Anwendungsbereiche von hydroaktiven
       Pflaster- und Plattenflächen und Empfehlung zur Systemeignung“ zu berücksichtigen ist.
       Welche Bauweisen anzuwenden sind, wird ergänzend im ÖWAV-Regelblatt 45 beschrieben. 

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