Page 8 - aussenRAUM Exklusiv 2021 - Pflege und Wartung von Pflasterflächen
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Winterdienst
6. Winterdienst
Es gelten die Bestimmungen der RVS 12.04.12 Schneeräumung und Streuung. Lokale Verordnungen sind einzuhalten.
6.1 Räumung
Die Größe und das Gewicht der Räumgeräte sind auf die vorhandene Fläche abzustimmen.
Das Anbringen von Kunststoff-Schürfleisten an der Unterseite der Schneeräumschilder hat sich bewährt. So werden einer-
seits die Kanten und Oberflächen des Pflastermaterials vor Beschädigungen geschützt, andererseits wird das Rosten der
Eisenrückstände durch den Abrieb des Schneeräumschildes auf der Oberfläche vermieden.
Der Einsatz von Schneeketten bzw. Spikes hinterlässt mechanische Spuren an jeder Oberfläche (Pflaster, Asphalt, Beton etc.).
6.2 Streuung
Aus ökologischen und technischen Gründen sind Streumittel den Taumitteln vorzuziehen. Taumittel dürfen nur bei tausalz-
beständigen Pflaster- und Fugenmaterialien verwendet werden.
Die Fläche ist nach jeder Frost-Tauperiode zu reinigen.
6.2.1 Streumittel
Als Streumittel sind Splitte (gebrochene Körnungen) zu verwenden.
6.2.2 Taumittel
Es dürfen nur Taumittel (Tausalz aus Natriumchlorid NaCl) zur Anwendung kommen, die für Beton- und Naturstein-
materialien zugelassen sind, wobei der Sulfat-Gehalt geringer als 1 M% zu betragen hat. Höhere Konzentrationen von
Sulfaten oder Sulfatverbindungen (z. B. Ammoniumsulfat) zerstören Beton-, Mörtel- und Natursteinmaterialien innerhalb
kurzer Zeit und dürfen daher nicht angewendet werden.
Tausalzbeständiges Pflaster- und Fugenmaterial wird gemäß den einschlägigen Normen mit einer 3%-Natriumchlo-
ridlösung (Kochsalz) auf Abwitterung (Frost-Tausalzbeständigkeitsprüfung) geprüft. Bei der Verwendung von höheren
Konzentrationen oder anderen Taumitteln ist mit einem aggressiveren Angriff und daraus folgender höheren Abwitterung
zu rechnen.
Die Menge des ausgebrachten Tausalzes sollte so gering wie möglich gehalten und gleichmäßig aufgebracht werden.
Empfehlung: 10–20 g/m2. Punktuelle Anhäufungen sind zu vermeiden.
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