Baustoff­kataloge

Hier dürfen wir Ihnen die übersichtlichen Kataloge unserer Markenlieferanten im Baustoffbereich zur Verfügung stellen.




  • Unterkainisch 24
    8990 Bad Aussee
    Tel: +43 3622 505 0
    www: www.rigips.at
    Saint-Gobain Austria GmbH – RIGIPS ist Ihr innovativer und kompetenter Partner, wenn es um nachhaltigen Leichtbau geht.
  • Folienverpackung2015 wurden die Verpackungsverordnung und die Verpackungs-Zielverordnung aktualisiert. Diese Verordnung regelt die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen. Folgende Arten von Verpackung unterliegen dieser Verordnung:

    Gewerbliche Verpackung:
    - Verpackung der Verpackung, z.B. Überkarton
    - Einweg-Paletten
    - Schrumpffolie

    Haushaltsverpackung:
    z.B. Sack, Paket
    EAN-CodeLief.Art.Nr.Artikelbezeichnung
    90028699222965200453176Gipskartonpalette
    90028699222035200453166Europalette/Plattenprogramm
    -Folierung_PalettenhaFolierung/Palettenhaube
    -5200916236Einsatzgebühr Thermohaube
  • SonderpalettierungAbweichend von unserer Standardverpackung auf Paletten bieten wir auch Sonderpalettierungen (GK-Paletten, Pulverprodukte und Grundierungen) sowie Folienverpackungen an. Dies wird nach Angabe bei der Materialbestellung gerne von uns durchgeführt.

    Standardpalettierung bei Hochtransport für GKP der Qualität RB, RF, RBI und RFI (Stärke 12,5 mm): Pal à 24
    EAN-CodeLief.Art.Nr.Artikelbezeichnung
    90028699221805200453163Sonderpalettierung unabhängig von Plattenart und Anzahl
  • Mindermengenzuschlag für Pulverprodukte und Grundierungen(unabhängig von der Produktqualität für Über- oder Unterlieferungen von Verpackungseinheiten (VPE))
    EAN-CodeLief.Art.Nr.ArtikelbezeichnungVerr.Eht
    90028695884475200609115MindermengenzuschlagPAL
  • Paketversand <30 kgKosten für den Versand > 30kg sind beim Verkaufsinnendienst anzufragen.
    EAN-CodeLief.Art.Nr.Artikelbezeichnung
    90028690009325200453161Paketversand <30 kg
Produktgruppe:
20 Verpackung / Sonderpalettierung
Beschreibung:2015 wurden die Verpackungsverordnung und die Verpackungs-Zielverordnung aktualisiert. Diese Verordnung regelt die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen. Folgende Arten von Verpackung unterliegen dieser Verordnung:

Gewerbliche Verpackung:
- Verpackung der Verpackung, z.B. Überkarton
- Einweg-Paletten
- Schrumpffolie

Haushaltsverpackung:
z.B. Sack, Paket

Die Verordnung betrifft zwei Pflichten:

1. Rücknahmepflicht der Hersteller und Vertreiber
Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, die von ihnen in Verkehr gesetzten Verpackungen unentgeltlich zurückzunehmen, soweit
diese nicht mit gefährlichen Abfallen bzw. Anhaftungen verunreinigt sind, oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften einer besonderen
Behandlung zugeführt werden müssen.

2. Die Rückgabepflicht der Letztverbraucher
Der Letztverbraucher muss gebrauchte Verpackung entweder selbst verwerten oder diese in die dafür bestimmten Sammel- und Verwertungssysteme
einbringen. Existieren keine solchen, hat der Letztverbraucher das Recht, die Verpackung dem Rücknahmeverpflichteten
zurückzugeben.
Hersteller und Vertreiber müssen gemäß dieser Verordnung Maßnahmen treffen, um die von ihnen in Verkehr gesetzten Verpackungen
zu sammeln und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich an einem bestehenden,
flächendeckenden Sammel- und Verwertungssystem zu beteiligen, welches diese Aufgabe für sie übernimmt (z.B. die Altstoff Recycling
Austria AG - kurz ARA, Entsorger-Nummer 1952 (ARA).
20 Verpackung / Sonderpalettierung