Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Planzeichenverordnung f. Flächenwidmungspläne 2025
Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
Inhalt:
Paragraf:
003
Kurztext:
Grundsätze der digitalen Erstellung Teil A
Text:
- Flächenwidmungsteil
(1) Teil A des Flächenwidmungsplans ist zusätzlich zur plangrafischen Darstellung digital im Landeskoordinatensystem des Landes Oberösterreich zu erstellen, als Plangrundlage ist die jeweils aktuelle amtliche digitale Katastermappe (DKM) zu verwenden.
(2) Zusätzlich zur plangrafischen Darstellung ist ein digitaler Datensatz mit den entsprechenden Planinhalten gemäß der digitalen Datenschnittstelle (Anlage 4) zu übermitteln. Die Übermittlung der Daten hat als Web-Upload an den Prüfserver des Landes
Oberösterreich www.land-oberoesterreich.gv.at zu erfolgen.
(3) Die Planverfasserin bzw. der Planverfasser hat die Übereinstimmung der plangrafischen Darstellung mit dem entsprechenden digitalen Datensatz zu bestätigen.
(1) Teil A des Flächenwidmungsplans ist zusätzlich zur plangrafischen Darstellung digital im Landeskoordinatensystem des Landes Oberösterreich zu erstellen, als Plangrundlage ist die jeweils aktuelle amtliche digitale Katastermappe (DKM) zu verwenden.
(2) Zusätzlich zur plangrafischen Darstellung ist ein digitaler Datensatz mit den entsprechenden Planinhalten gemäß der digitalen Datenschnittstelle (Anlage 4) zu übermitteln. Die Übermittlung der Daten hat als Web-Upload an den Prüfserver des Landes
Oberösterreich www.land-oberoesterreich.gv.at zu erfolgen.
(3) Die Planverfasserin bzw. der Planverfasser hat die Übereinstimmung der plangrafischen Darstellung mit dem entsprechenden digitalen Datensatz zu bestätigen.