Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Höchstbeträge der Freizeitwohnsitzabgabe
Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
Inhalt:
Paragraf:
002
Kurztext:
Inkrafttreten
Text:
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.