Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Bundesvergabegesetz 2006
Abfallverzeichnisverordnung
Allgemeine Arbeitnehmerschutz­verordnung
Arbeitnehmer­Innen­schutz­gesetz
Arbeitsruhegesetz
Allgemeines zum Gesetz
A01 Änderungsverlauf
A02 Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 3
Abschnitt 4
Abschnitt 5
Abschnitt 6
Abschnitt 7
Arbeitsruhegesetz Verordnung
Arbeitszeitgesetz
Behinderten­einstellungs­gesetz
Bundes-Gleichbehandlungs­gesetz
Kinder- und Jugendlichen­beschäftigungs­gesetz 1987
VO Beschäftigungsverbote u. beschränk. Jugendliche
Wohnungseigentumsgesetz 2002
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Arbeitsruhegesetz
Abschnitt: Allgemeines zum Gesetz
Inhalt: Anmerkung
Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation „Austrian Laws“ vorhanden: Rest Periods Act
Paragraf: § A02
Kurztext: Inhaltsverzeichnis
Text: 1. ABSCHNITT
§ 1. Geltungsbereich

2. ABSCHNITT
Wochenendruhe, Wochenruhe, Ersatzruhe und Feiertagsruhe
§ 2. Begriff der Ruhezeit
§ 3. Wochenendruhe
§ 4. Wochenruhe
§ 5. Abweichende Regelung der wöchentlichen Ruhezeit
§ 6. Ersatzruhe
§ 6a. Rufbereitschaft
§ 7. Feiertagsruhe
§ 7a. Einseitiger Urlaubsantritt („persönlicher Feiertag“)
§ 8. Freizeit zur Erfüllung der religiösen Pflichten
§ 9. Entgelt für Feiertage und Ersatzruhe

3. ABSCHNITT
Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe
§ 10. Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten
§ 10a. Reisezeit
§ 11. Ausnahmen in außergewöhnlichen Fällen
§ 12. Ausnahmen durch Verordnung für bestimmte Tätigkeiten
§ 12a. Ausnahmen durch Kollektivvertrag
§ 12b. Vorübergehend auftretender besonderer Arbeitsbedarf
§ 13. Ausnahmen durch Verordnung des Landeshauptmannes
§ 13a. Sonderregelung für den 8. Dezember
§ 14. Ausnahmen durch Verordnung im öffentlichen Interesse
§ 15. Ausnahmen in Einzelfällen

4. ABSCHNITT
Sonderbestimmungen für Märkte und Messen
§ 16. Märkte und marktähnliche Veranstaltungen
§ 17. Messen und messeähnliche Veranstaltungen
§ 18. Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Autobusbahnhöfen, auf Flughäfen und Schiffslandeplätzen, Zollfreiläden

5. ABSCHNITT
Sonderbestimmungen
§ 19. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkehrsbetrieben
§ 19a. Sonderbestimmungen für das grenzüberschreitend eingesetzte Zugpersonal
(§ 20. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2010)
§ 21. Sonderbestimmungen für bestimmte Arbeitnehmer in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken
§ 22. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Betrieben des Bewachungsgewerbes

Abschnitt 5a
§ 22a. Lenker bestimmter Kraftfahrzeuge
§ 22b. Wöchentliche Ruhezeit
§ 22c. Abweichungen
§ 22d. Informationspflichten
§ 22e. Schadenersatz- und Regressansprüche

Abschnitt 5b
§ 22f. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkaufsstellen und bestimmten Dienstleistungsbetrieben

6. ABSCHNITT
Allgemeine Vorschriften
(§ 23 aufgehoben durch Art. 13 Z 2, BGBl. I Nr. 40/2017)
§ 24. Aushang der Ruhezeitenregelung
§ 25. Aufzeichnungen und Auskunftspflicht
§ 25a. Sonderbestimmungen für die Schifffahrt
§ 26. Behördenzuständigkeit und Verfahrensvorschriften
§ 27. Strafbestimmungen
§ 28. Weitergelten von Regelungen

7. ABSCHNITT
Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 29. Außerkrafttreten von Ausnahmegenehmigungen
§ 30. Anhängige Verfahren
§ 31. Aufhebung von Rechtsvorschriften
§ 32. Weitergelten von Rechtsvorschriften
§ 32a. Verweisungen
§ 32b. Bezugnahme auf Richtlinien
§ 33. Inkrafttreten
§ 33a. Inkrafttreten von Novellen
§ 34. Vollziehung