Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Planzeichen­verordnung für Teilbebauungspläne
Abschnitt: Paragrafen der Verordnung
Inhalt: Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 25 Abs 8 des Gemeindeplanungsgesetzes 1995, LGBl Nr 23, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 134/1997, wird verordnet:
Paragraf: § 001
Kurztext: Plangrundlage
Text: (1) Als Plangrundlage für Teilbebauungspläne sind ausreichend
lichtechte Reproduktionen der Katastermappen in den Maßstäben
1:200, 1:500 oder 1:1000 zu verwenden.

(2) Die Plangrundlage hat mindestens die Größe des Formates A4
(297 mm x 210 mm) aufzuweisen; größere Pläne müssen auf das Format
A4 faltbar sein.