Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Aufzugsgesetz 2006
Ausländergrunderwerbs­gesetz
Baulärm-Emissionsgrenz­wertverordnung
Baulärmgesetz
Baumschutzgesetz
Bauordnung für Wien
Bauplanverordnung
Bauprodukte-Registrierungsstelle- u. OIB-Tarif
Bauproduktegesetz 2013
Bautechnikverordnung 2020
Brennstoffverordnung
Energieausweisdatenbank-Verordnung
Feuerpolizeigesetz 2015
Feuerpolizeiverordnung 2016
Garagengesetz 2008
Allgemeines zum Gesetz
1. Teil Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
2.Teil Parkeinrichtungen
3.Teil Betriebsvorschriften
4.Teil - Tankstellen
02 2.Abschnitt
026 1. Abschnitt - Allgemeines - Bewilligungspflicht
027 1. Abschnitt - Städtebauliche Vorschriften
028 1. Abschn. - Rücksicht auf d. Verkehrsverhältnisse
029 2. Abschnitt - Bauliche Anforderungen, Technische
03 3.Abschnitt
030 Abschnitt 2 - Lagerung und Leitung von Kraftstoff
031 2. Abschnitt - Lagerung brennbarer Flüssigkeiten
032 2. Abschnitt - Lagerung brennbarer Flüssigkeiten
033 2. Abschnitt - Oberirdische Lagerung brennbarer
034 2. Abschnitt - Lagerräume für brennbare Flüssigk.
035 2. Abschnitt - Lagerbehälter für brennbare Flüssig
036 2. Abschnitt - Rohrleitungen, Absperreinrichtungen
037 2. Abschnitt - Füllstellen für brennbare Flüssigk.
037 2. Abschnitt - Zapfsäulen und Kleinzapfgeräte für
039 3. Abschnitt - Betriebsbestimmungen
040 3. Abschnitt - Untersagung des Betriebes
041 3. Abschnitt - Erstmalige Überprüfung
042 3. Abschnitt - Regelmäßige Überprüfungen
043 3. Abschnitt - Berechtigte zur Durchführung von Üb
044 3. Abschnitt - Prüfbescheinigung
045 3. Abschnitt - Behebung von Mängeln
046 3. Abschnitt - Befüllen von Lagerbehältern
047 3. Abschnitt - Betanken von Kraftfahrzeugen
5.Teil Verpflichtende Schaffung von Stellplätzen
6.Teil - Ausgleichsabgabe
7.Teil - Strafbestimmungen
8.Teil - Behörden und Verfahren
Garagengesetz, DfVO, Ausgleichsabgabe
Garagengesetz, DfVO, Mineralöl-Abscheideanlagen
Gasanlagen, Verordnung über Ausnahmen
Gasgesetz 2006
Heizungs- und Klimaanlagen-ÜberprüfungsentgeltVO
Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015
Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetz
Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz
Kehrverordnung 2016
Kleinfeuerungsverordnung
Kleingartengesetz 1996
Notifizierungsgesetz
Ölfeuerungsgesetz 2006
Spielplatzverordnung
VO Anerkennung ÖNORM über Mineralöl-Abscheideanl.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Wiener Garagengesetz 2008
Abschnitt: 4.Teil - Tankstellen
Inhalt: 
Paragraf: § 035
Kurztext: 2. Abschnitt - Lagerbehälter für brennbare Flüssig
Text: orig. Titel: Lagerbehälter für brennbare Flüssigkeiten

(1) Lagerbehälter müssen dauerhaft dicht, bruchsicher, allseits geschlossen und aus Werkstoffen hergestellt sein, die gegen die gelagerten brennbaren Flüssigkeiten beständig sind; sie müssen weiters den statischen Erfordernissen entsprechen sowie dem möglichen Innen- und Außendruck und den thermischen Beanspruchungen standhalten.

(2) Lagerbehälter müssen mit einer geeigneten Messvorrichtung ausgestattet sein, durch die der jeweilige Flüssigkeitsstand festgestellt werden kann. Die Messvorrichtung kann entfallen, wenn Lagerbehälter so durchscheinend sind, dass der Flüssigkeitsstand von außen leicht festgestellt werden kann.

(3) Lagerbehälter mit einem Nenninhalt von mehr als 1.000 Liter müssen mit einem festen Füllanschluss an einer für die Befüllung leicht zugänglichen Stelle und einer Lüftungsleitung gemäß § 36 Abs. 6 bis 10 ausgestattet werden. Bei Lagerbehältern mit festem Füllanschluss ist eine Überfüllsicherung vorzusehen.

(4) Die Außenflächen oberirdischer Lagerbehälter aus Stahl sind mit einem Korrosionsschutz zu versehen. Bei im Freien aufgestellten Lagerbehältern aus Stahl müssen die Beschichtungsstoffe auch gegen atmosphärische Einflüsse ausreichend widerstandsfähig sein; außerdem sind die Lagerbehälter mit einer Blitzschutzanlage auszustatten.