Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



  • Paragraphen
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Gasanlagen, Verordnung über Ausnahmen
Abschnitt: Paragraphen
Inhalt: Auf Grund der §§ 3 zweiter Satz und 11 Abs. 2 des Gesetzes über die Erzeugung, Lagerung, Verteilung und Verwendung brennbarer Gase in Wien (Wiener Gasgesetz 2006), LGBl. für Wien Nr. 63/2006, wird verordnet:
Paragraf: § 002
Kurztext: Ausnahmen von der Überprüfungspflicht
Text: 
(1) Die Maßnahmen an Gasgeräten und Anlagen zur Verteilung von brennbaren Gasen, die nach § 1 dieser Verordnung von der Anzeigepflicht gemäß § 3 erster Satz des Wiener Gasgesetzes 2006 ausgenommen sind, sind auch von der Überprüfungspflicht gemäß § 11 Abs. 1 dieses Gesetzes ausgenommen.

(2) Ebenso ist der erstmalige Anschluss und der Austausch von Gas-Kochgeräten bis zu einer Nennwärmebelastung von höchstens 12 kW von der Überprüfungspflicht gemäß § 11 Abs. 1 des Wiener Gasgesetzes 2006 ausgenommen. Die Anzeigepflicht gemäß § 3 erster Satz dieses Gesetzes bleibt davon jedoch unberührt.