Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: NÖ Kraftfahrzeugabstell­abgabe­gesetz
Abschnitt: Paragraphen
Inhalt: 
Paragraf: § 010
Kurztext: Mitwirkung der Bundespolizei
Text: Die Organe der Bundespolizei haben hinsichtlich der Kurzparkzonenabgabe einzuschreiten durch

o Vorbeugungsmaßnahmen gegen drohende
Verwaltungsübertretungen und

o Maßnahmen, die für die Einleitung oder Durchführung von
Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind.