Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Aufzugsordnung 2016
Aufzugstechnikverordnung 2017
Bauordnung 2014
Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
Bautechnikverordnung 2014
Feuerwehrgesetz 2015
Gassicherheitsgesetz 2002
Grundverkehrsgesetz 2007
Grundverkehrsverordnung
Kanalgesetz 1977
Allgemeines zum Gesetz
Abschnitt I
Abschnitt II
007 §7
008 Fäkalienabfuhrgebühren
Abschnitt III
Abschnitt IV
Anlagen
Kleingartengesetz
Kraftfahrzeugabstell­abgabe­gesetz
Photovoltaikanlagen im Grünland - SekRop PV
Planzeichenverordnung
Raumordnungsgesetz 2014
Verordnung über die Ausführung des Bebauungsplanes
VO bundeseigene Gebäude
VO Dauerschallp. bei Baulandwidmungen
Warengruppen-Verordnung 2009
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: NÖ Kanalgesetz 1977
Abschnitt: Abschnitt II
Inhalt: Einrichtung einer öffentlichen Fäkalienabfuhr und die Einhebung von Fäkalienabfuhrgebühren
Paragraf: § 008
Kurztext: Fäkalienabfuhrgebühren
Text: (1) Die vom Gemeinderat festzusetzenden Gebühren für die Teilnahme an der öffentlichen Fäkalienabfuhr (Fäkalienabfuhrgebühren) dürfen in ihrer Gesamtheit den jährlich zur Deckung des unmittelbaren Aufwandes für die Fäkalienabfuhr notwendigen Betrag einschließlich eines allfälligen Betrages für die Amortisation und Verzinsung für ein für Zwecke der Fäkalienabfuhr verwendetes Kapital nicht übersteigen.

(2) Die Fäkalienabfuhrgebühren sind derart zu errechnen, daß die für jeden angefangenen halben m3 für jede Entleerung vom Gemeinderat festgesetzte Grundgebühr mit der Anzahl der jährlichen Entleerungen multipliziert und der sich hiebei ergebende Betrag mit der halben Kubikmeteranzahl des Rauminhaltes der einzelnen Senkgruben (Tonnen) vervielfacht wird.