Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Kärntner Grundstücksteilungs­gesetz
Abschnitt: Paragrafen des Grundstücksteilungsgesetzes
Inhalt: 
Paragraf: § 06
Kurztext: Verweisungen
Text: Eine Verweisung in diesem Gesetz auf eines der nachstehend angeführten Bundesgesetze ist als Verweisung auf die nachstehend angeführte Fassung zu verstehen:
a) Liegenschaftsteilungsgesetz – LiegTeilG, BGBl. Nr. 3/1930, zuletzt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/2012;
b) Vermessungsgesetz – VermG, BGBl. Nr. 306/1968, zuletzt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 129/2013.