Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Wiener Kleinfeuerungsverordnung
Abschnitt: 4. Abschnitt
Inhalt: Qualitätssicherung der Produktion sowie der Produkte



Paragraf: § 12
Kurztext: ohne Titel
Text: § 12. Der Hersteller, die Herstellerin oder sein bzw. ihr in der Europäischen Union oder in einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens niedergelassener Bevollmächtigter bzw. seine bzw. ihre in der Europäischen Union oder in einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens niedergelassene Bevollmächtigte hat an jedem Produkt die CE-Kennzeichnung anzubringen und eine schriftliche Konformitätserklärung auszustellen. Der CE-Kennzeichnung ist die Kennnummer der zugelassenen Stelle hinzuzufügen, die für die Überwachung gemäß § 15 zuständig ist.