Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Bundesvergabegesetz 2006
 Inhaltsverzeichnis
1. Teil: Regelungsgegenstand, Begriffsbestimmung
2. Teil, 1. Hauptstück, 01. Abschnitt
2. Teil, 1. Hauptstück, 02. Abschnitt
2. Teil, 1. Hauptstück, 03. Abschnitt
2. Teil, 1. Hauptstück, 04. Abschnitt
2. Teil, 1. Hauptstück, 05. Abschnitt
2. Teil, 2. Hauptstück, 01. Abschnitt
2. Teil, 2. Hauptstück, 02. Abschnitt
2. Teil, 2. Hauptstück, 03. Abschnitt
2. Teil, 3. Hauptstück, 01. Abschnitt
2. Teil, 3. Hauptstück, 02. Abschnitt
2. Teil, 3. Hauptstück, 03. Abschnitt
2. Teil, 3. Hauptstück, 04. Abschnitt
2. Teil, 3. Hauptstück, 05. Abschnitt
2. Teil, 3. Hauptstück, 06. Abschnitt
2. Teil, 3. Hauptstück, 07. Abschnitt
2. Teil, 3. Hauptstück, 08. Abschnitt
2. Teil, 3. Hauptstück, 09. Abschnitt
2. Teil, 3. Hauptstück, 10. Abschnitt
2. Teil, 4. Hauptstück, 01. Abschnitt
2. Teil, 4. Hauptstück, 02. Abschnitt
2. Teil, 4. Hauptstück, 03. Abschnitt
2. Teil, 4. Hauptstück, 04. Abschnitt
2. Teil, 4. Hauptstück, 05. Abschnitt
2. Teil, 4. Hauptstück, 06. Abschnitt
2. Teil, 4. Hauptstück, 07. Abschnitt
3. Teil, 1. Hauptstück, 01. Abschnitt
3. Teil, 1. Hauptstück, 02. Abschnitt
3. Teil, 1. Hauptstück, 03. Abschnitt
3. Teil, 1. Hauptstück, 04. Abschnitt
3. Teil, 1. Hauptstück, 05. Abschnitt
3. Teil, 1. Hauptstück, 06. Abschnitt
3. Teil, 2. Hauptstück, 01. Abschnitt
3. Teil, 2. Hauptstück, 02. Abschnitt
3. Teil, 2. Hauptstück, 03. Abschnitt
3. Teil, 3. Hauptstück, 01. Abschnitt
3. Teil, 3. Hauptstück, 02. Abschnitt
3. Teil, 3. Hauptstück, 03. Abschnitt
3. Teil, 3. Hauptstück, 04. Abschnitt
3. Teil, 3. Hauptstück, 05. Abschnitt
3. Teil, 3. Hauptstück, 06. Abschnitt
3. Teil, 3. Hauptstück, 07. Abschnitt
3. Teil, 3. Hauptstück, 08. Abschnitt
3. Teil, 3. Hauptstück, 09. Abschnitt
3. Teil, 3. Hauptstück, 10. Abschnitt
3. Teil, 4. Hauptstück, 01. Abschnitt
3. Teil, 4. Hauptstück, 02. Abschnitt
3. Teil, 4. Hauptstück, 03. Abschnitt
3. Teil, 4. Hauptstück, 04. Abschnitt
4. Teil, 1. Hauptstück, 01. Abschnitt
4. Teil, 1. Hauptstück, 02. Abschnitt
4. Teil, 1. Hauptstück, 03. Abschnitt
4. Teil, 2. Hauptstück, 01. Abschnitt
4. Teil, 2. Hauptstück, 02. Abschnitt
4. Teil, 2. Hauptstück, 03. Abschnitt
4. Teil, 2. Hauptstück, 04. Abschnitt
5. Teil, 1. Hauptstück
5. Teil, 2. Hauptstück
6. Teil
Anhänge
Anhang I
Anhang II
Anhang III
Anhang IV
Anhang V
Anhang VI
Anhang VII
Anhang VIII
Anhang IX
Anhang X
Anhang XI
Anhang XII
Anhang XIII
Anhang XIV
Anhang XV
Anhang XVI
Anhang XVII
Anhang XVIII
Erfassung begleitender Bestimmungen
Abfallverzeichnisverordnung
Allgemeine Arbeitnehmerschutz­verordnung
Arbeitnehmer­Innen­schutz­gesetz
Arbeitsruhegesetz
Arbeitsruhegesetz Verordnung
Arbeitszeitgesetz
Behinderten­einstellungs­gesetz
Bundes-Gleichbehandlungs­gesetz
Kinder- und Jugendlichen­beschäftigungs­gesetz 1987
VO Beschäftigungsverbote u. beschränk. Jugendliche
Wohnungseigentumsgesetz 2002
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Bundesvergabegesetz 2006
Abschnitt: Anhänge
Inhalt: 
Paragraf: §
Kurztext: Anhang XI
Text: In die Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung gemäß § 214

aufzunehmende Informationen, Bekanntmachung über ein

Beschafferprofil, das nicht als Aufruf zum Wettbewerb dient



A. IN DIE REGELMÄSSIGE BEKANNTMACHUNG AUFZUNEHMENDE INFORMATIONEN



I. VERPFLICHTENDE ANGABEN


1.
Name, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Sektorenauftraggebers oder der Stelle, bei der zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.

2. a)
Bei Lieferaufträgen: Art und Umfang oder Wert der zu erbringenden Leistungen bzw. zu liefernden Waren (Nomenklatur-Referenznummer/n).

b)
Bei Bauaufträgen: Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks oder der Baulose; Nomenklatur-Referenznummer/n.

c)
Bei Dienstleistungsaufträgen: Voraussichtlicher Gesamtbetrag der Käufe in den einzelnen Dienstleistungskategorien des Anhanges III (Nomenklatur-Referenznummer/n).

3.
Tag der Absendung der Bekanntmachung oder der Ankündigung der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung über das Beschafferprofil.

4.
Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).

5.
Sonstige einschlägige Auskünfte.




II. ANGABEN, DIE GEMACHT WERDEN SOLLTEN, WENN DIE BEKANNTMACHUNG

ALS AUFRUF ZUM WETTBEWERB DIENT ODER EINE VERKÜRZUNG DER

FRISTEN FÜR DIE EINREICHUNG DER ANGEBOTE BEINHALTET


6.
Hinweis darauf, dass interessierte Lieferanten dem Auftraggeber ihr Interesse an dem Auftrag/den Aufträgen bekunden sollten.

7.
Ggf. Angabe darüber, ob der Auftrag für geschützte Werkstätten reserviert oder ob seine Ausführung Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse vorbehalten ist.

8.
Frist für den Eingang der Anträge auf Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung.

9.
Art und Umfang der zu liefernden Waren oder allgemeine Merkmale der Bauleistung oder Dienstleistungskategorie im Sinne von Anhang III und entsprechende Bezeichnung, sowie die Angabe, ob eine oder mehrere Rahmenvereinbarung/en geplant ist/sind. Insbesondere Angaben über Optionen auf zusätzliche Aufträge und die veranschlagte Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls Angaben zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen auch Angaben zu der veranschlagten Frist für spätere Aufrufe zum Wettbewerb.

10.
Angaben darüber, ob es sich um Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf oder eine Kombination davon handelt.

11.
Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Auftrags und, soweit möglich, Tag des Fristbeginns.

12.
Anschrift der Stelle, bei der die interessierten Unternehmen ihre Interessenbekundung schriftlich einreichen müssen.

Frist für den Eingang der Interessenbekundungen. Sprache oder Sprachen, in denen die Bewerbungen bzw. Angebote abzugeben sind.

13.
Wirtschaftliche und technische Anforderungen, finanzielle und technische Garantien, die von den Lieferanten verlangt werden.

14. a)
Sofern bekannt, voraussichtliches Datum der Eröffnung der Verfahren zur Vergabe des Auftrags/der Aufträge;

b)
Art des Vergabeverfahrens (nichtoffenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren);

c)
Höhe der für die Unterlagen zu entrichtenden Beträge und Zahlungsbedingungen.

15.
Gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.

16.
Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und EMail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.

17.
Sofern bekannt, die Zuschlagskriterien: „niedrigster Preis“ oder „technisch und wirtschaftlich günstigstes Angebot“. Die Kriterien für die Bestimmung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebots sowie ihre Gewichtung oder gegebenenfalls die nach ihrer Bedeutung eingestufte Reihenfolge dieser Kriterien sind zu erwähnen, wenn sie nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung gemäß § 251 oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung angegeben sind.




B. IN DIE ANKÜNDIGUNGEN DER VERÖFFENTLICHUNG EINER NICHT ALS

AUFRUF ZUM WETTBEWERB VERWENDETEN, ALS HINWEIS DIENENDER

REGELMÄSSIGEN BEKANNTMACHUNG ÜBER EIN BESCHAFFERPROFIL

AUFZUNEHMENDE INFORMATIONEN


1.
Land des Sektorenauftraggebers.

2.
Name des Sektorenauftraggebers.

3.
Internet-Adresse (URL) des „Beschafferprofils“.

4.
CPV-Nomenklatur-Referenznummer/n