Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Gassicherheits­gesetz 2008
Abschnitt: Paragraphen
Inhalt: Der Landtag hat beschlossen:
Paragraf: § 006
Kurztext: Mitteilungspflichtige Gasanlagen
Text: § 6. Gasanlagen mit einem Betriebsdruck bis 100 mbar, die an die Verteilerleitungen eines Verteilerunternehmens angeschlossen werden sollen, sind vor Errichtung oder wesentlicher Änderung von der Betreiberin oder vom Betreiber dem Verteilerunternehmen schriftlich mitzuteilen. § 5 Abs. 2 gilt sinngemäß.