Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Notifikationsgesetz
Abschnitt: 1. Abschnitt Allgem. Bestimmungen
Inhalt: 
Paragraf: § 001
Kurztext: Anwen­dungsbereich
Text: 1) Entwürfe von technischen Vorschriften oder von wesentlichen Änderungen solcher Vorschriften aus dem Bereich der Landesvollziehung, für die nach dem Recht der Europäischen Union eine Notifikationspflicht besteht, sind einem Informationsverfahren nach diesem Gesetz zu unterziehen.

(2) Die Landesregierung kann mit Verordnung den Anwendungsbereich dieses Gesetzes oder einzelner Bestimmungen dieses Gesetzes erweitern, soweit dies zur Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen notwendig ist.