Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Almgebäude-Abwasser-Verordnung
Altstadterhaltungs­verordnung 1982
Altstadterhaltungsgesetz 1980
Anliegerleistungsgesetz
Anpassung der Bauabgabe
Baupolizeigesetz 1997
Baupolizeiliche Formularverordnung 2002
Bauproduktegesetz
Bautechnikgesetz 2015
Bautechnikverordnung
Bauten in Kleingartengebieten
Bauten ohne Bauplatzerklärung
Bebauungsgrundlagengesetz
Beherbergungsgroßbetriebe (ROG)
Bewertungspunkteverordnung 1978
Darstellungs-VO Flächenwidmungs- u. Bebauungspläne
Fahrradabstellplätze-Verordnung
Feuerpolizeiliche Einzelöfen-­Kurzbetriebs­erklärung
Feuerpolizeiordnung 1973
Allgemeines zum Gesetz
Artikel II
I. Feuerpolizei
II. Brandverhütung
III. Brandbekämpfung
IV. Maßnahmen nach Bränden
V. Behörden, Verfahren, Strafbestimmungen
VI. Schlußbestimmungen
025 In- und Außerkrafttreten und Übergangsbestimmungen
025a Umsetzungshinweis
026 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen
027 ohne Titel
028 ohne Titel
Feuerwehrgesetz 2018
Flüchtlingsunterkünftegesetz 2022
Gassicherheitsgesetz
Gassicherheitsverordnung
Grundverkehrsgesetz 2023
Grundverkehrsgesetz-Durchführungs­verordnung
Hebeanlagengesetz
Hebeanlagenverordnung
Heizungsanlagen-Verordnung 2010
II. Schutzzonen-Erhaltungsverordnung
Interessentenbeiträgegesetz 2015
Investitions-Beschleunigungsgesetz
Kleingartengebietsverordnung
Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen
Musterformulare f. nach GVG 2001 vorg. Erklärungen
Notifikationsgesetz
Ortsbildschutz-Befreiungsverordnung
Ortsbildschutzgesetz 1999
Raumordnungsgesetz 2009
Regionalverbands-Verordnung
UmweltprüfungsVO f. Raumordnungspl. u. -programme
Unterl. z. Beurteilung v. Vorhaben gem. § 46 ROG
Unterl. z. Feststellung v. Beherb.-Großbetrieben
Unterl. z. Feststellung v. Zweitwohnungsvorhaben
Unterlagen z. Feststellung v. Handelsgroß­betrieben
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz
Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden-Verordnung
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973
Abschnitt: VI. Schlußbestimmungen
Inhalt: 
Paragraf: § 025
Kurztext: In- und Außerkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Text: (1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Dezember 1973 in Kraft.

(2) Mit dem gleichen Zeitpunkt verliert die Salzburger Feuerpolizeiordnung, LGBl. Nr. 54/1948, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 33/1954 und 35/1961, ihre Wirksamkeit.

(3) Bewilligungen gemäß § 5 Abs. 3 der Salzburger Feuerpolizeiordnung verlieren spätestens mit Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die Wirksamkeit. Feuerpolizeiliche Anordnungen, die auf Grund der Salzburger Feuerpolizeiordnung getroffen worden sind, gelten, sofern ihr Inhalt mit den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes nicht in Widerspruch steht, als auf Grund dieses Gesetzes erlassen, weiter.

(4) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes von einem Rauchfangkehrer besorgte Reinigung von Kehrgegenständen gemäß § 6 Abs. 2 gilt in diesem Umfang als Reinigung der Kehrgegenstände, zu der der Rauchfangkehrer vom zur Veranlassung der Reinigung Verpflichteten beauftragt wurde.