Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Gefahrenpolizei- und Feuerpolizei­ordnung-DfVO
Abschnitt: 4. Schlußbestimmungen
Inhalt: 4. Abschnitt
Schlußbestimmungen
Paragraf: § 018
Kurztext: (ohne Titel)
Text: Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1990 in Kraft.