Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Gefahrenpolizei- und Feuerpolizei­ordnung-DfVO
Abschnitt: 1. Aufstellung von Feuerstätten
Inhalt: 1. Abschnitt
Aufstellung von Feuerstätten




Paragraf: § 005
Kurztext: (ohne Titel)
Text: Für die vorübergehende Lagerung von Verbrennungsrückständen (Asche, Schlacke, Ruß usw) dürfen innerhalb von Gebäuden nur mit Deckeln versehene Gefäße aus unbrennbarem Material verwendet werden.