Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Gefahrenpolizei- und Feuerpolizei­ordnung-DfVO
Abschnitt: 1. Aufstellung von Feuerstätten
Inhalt: 1. Abschnitt
Aufstellung von Feuerstätten




Paragraf: § 002
Kurztext: (ohne Titel)
Text: Bei Feuerstätten gemäß § 1 Abs 1, für die hinsichtlich des Brandverhaltens ein Prüfzeugnis einer berechtigten Prüfanstalt vorliegt, sind die von den Prüfanstalten zugelassenen Mindestabstände zwischen heißen Bestandteilen der Feuerstätten und brennbaren Stoffen einzuhalten.