Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Gesetz über .. Zulässigkeit von Geb. im Freiland
Abschnitt: Paragrafen des Gesetzes
Inhalt: 
Paragraf: § 008
Kurztext: Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Text: Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz mit Ausnahme
jener nach § 4 Abs. 2 sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.