Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Baulärmgesetz
Abschnitt: Paragrafen des Wiener Baulärmschutzes
Inhalt: 
Paragraf: § 009
Kurztext: Inkrafttreten
Text: (1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 2 Abs. 3 am 1. Juni 1973 in Kraft; Baggergeräte, Erdbewegungs- und Straßenbaumaschinen, die vor diesem Zeitpunkt erstmalig in Betrieb genom-
men wurden, dürfen jedoch bis zum 31. Dezember 1977, alle anderen Baumaschinen, die vor diesem Zeitpunkt erstmalig in Betrieb genommen wurden, bis zum 31. Dezember 1975 auch dann verwendet werden, wenn sie den auf Grund des § 3 Abs. 1 im Wege einer Durchführungsverordnung festgesetzten höchstzulässigen Schallpegel übersteigen. Die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes bleiben jedoch davon unberührt.

(2) § 2 Abs. 3 tritt am 1. Jänner 1976 in Kraft.

(3) Das Gesetz ist auch auf Bauarbeiten, die vor dem 1. Juni 1973 bereits begonnen worden sind, anzuwenden.

(4) Verordnungen auf Grund des vorliegenden Gesetzes können von dem seiner Kundmachung folgenden Tag erlassen werden und dürfen frühestens mit 1. Juni 1973 in Kraft treten.

(5) Die Bestimmungen des § 123 Abs. 1 der Bauordnung für Wien werden, soweit in diesem Gesetz nicht besondere Vorschriften zum Schutz vor Gefährdung und unnötiger Belästigung durch
Bauarbeiten getroffen werden, nicht berührt.