Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Landes-Luftreinhaltegesetz
Abschnitt: Paragrafen des Gesetzes
Inhalt: 
Paragraf: § 009
Kurztext: Zwangsmittel ohne vorausgegangenes Verfahren
Text: (1) Bei der Vollziehung von Verordnungen gemäß § 2 lit. b bis f
ist zur Abwehr unmittelbar drohender Gefahren die Anwendung von
Zwangsmitteln ohne vorausgegangenes Verfahren zulässig.
(2) Der Zutritt zu Grundstücken, Gebäuden und Anlagen gemäß § 8
Abs. 1 ist nötigenfalls durch Anwendung von Zwangsmitteln ohne
vorausgegangenes Verfahren zu erwirken.