Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Landes-Luftreinhaltegesetz
Abschnitt: Paragrafen des Gesetzes
Inhalt: 
Paragraf: § 004
Kurztext: Überwachung der Heizungsanlagen
Text: (1) Die Gemeinde hat den Betrieb von Heizungsanlagen in ihrem
Gebiet zu überwachen.
(2) Die Landesregierung kann zur Durchführung des Abs. 1 durch
Verordnung nähere Vorschriften, insbesondere über die Art und
Häufigkeit der Überprüfungen sowie die Führung von Aufzeichnungen,
erlassen.