Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Planzeichen­verordnung
Abschnitt: II. Bebauungs­pläne
Inhalt: 2. Abschnitt
Bebauungspläne
Paragraf: § 005
Kurztext: Plangrund­lage
Text: (1) Als Plangrundlage für Bebauungspläne sind Katasterpläne bzw. naturgetreue Lageplandarstellungen im Maßstab 1:5000 oder größer zu verwenden.

(2) Die Pläne müssen auf ein Format von 210 x 297 mm (DIN A4) gefaltet sein.

*) Fassung LGBl. Nr. 57/2014