Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Planzeichen­verordnung
Abschnitt: I. Flächenwid­mungspläne
Inhalt: 1. Abschnitt
Flächenwidmungspläne
Paragraf: § 004
Kurztext: Änderungen des Flächen­widmungs­planes
Text: Änderungen des Flächenwidmungsplanes gemäß § 23 des Raumplanungsgesetzes sind durch Neuanfertigung des Planes vorzunehmen. Die Änderungen sind im Maßstab 1:5000 oder größer darzustellen. Die Bestimmungen des § 2 Abs. 3 und 4 gelten sinngemäß.

*) Fassung LGBl. Nr. 49/2011, 57/2014