Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Aufzugsgesetz 1998
Aufzugsverordnung 2010
Bauordnung 1994
Bautechnikgesetz 2013
Bautechnikverordnung 2013
Betriebstypenverordnung 2016
Einheitssatz-Verordnung 2011
Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung
Feuerwehrgesetz 2015
Gassicherheitsverordnung 2006
Gasverordnung
Grenzwertverordnung
Grundverkehrs-Freigebieteverordnung 1994
Grundverkehrsgesetz 1994
Heizkessel-Verordnung
Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2022
Interessentenbeiträge-Gesetz 1958
Klimaanlagenverordnung
Landesraumordnungsprogramm 2017 (VO)
Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
Allgemeines zum Gesetz
I. Allgemeine Bestimmungen
II: Allgemeine Sicherheits- u. Umwelschutzvor...
III. Allgemeine Best... sparsame Verw. v.Energie
IV. Bestimmungen hins. der Emissionen v. Klein..
V. Errichtung, wesentliche Änderung u. Betrieb..
018 Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen
018a Eintragung in ein öffentliches Register
019 Bewilligungspflichten
020 Erlöschen der Bewilligung
021 Anzeigepflichten
022 Abnahme- und Meldepflichten
023 Nachträgliche Auflagen
024 Auflassung von Feuerungsanlagen
VI. Überprüfung von Heizungsanlagen
VII. Sonderbest. f. erdgasversorgte Heiszungsanl
VIIa. Klimaanlagen
VIII. Überprüfung und Reinugung von Fängen
IX. Bestimmungen für sonst. Gasanlagen u. -geräte
X. Errichtung, wesentliche Anderung und ...
XI. Allgemeine Gefahrenvorsorge, Zwangsrechte,...
XII. Abschnitt
XIII. Abschnitt
XIV. Schlussbestimmungen
Anlagen
Notifikationsgesetz 2017
Planzeichen­verordnung für Bebauungspläne
Planzeichenverordnung f. Flächenwidmungspläne 2021
Raumordnungsgesetz 1994
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz - Ukraine
Unterbringungs-Sicherstellungsverordnung
Unterbringungs-SicherstellungsVO - Ukraine
Unterbringungs-SicherstellungsVO f. Katastrophenf.
Vorbehaltsgebiete-Verordnung
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
Abschnitt: V. Errichtung, wesentliche Änderung u. Betrieb..
Inhalt: V. ABSCHNITT
ERRICHTUNG, WESENTLICHE ÄNDERUNG UND BETRIEB VON HEIZUNGSANLAGEN
Paragraf: § 024
Kurztext: Auflassung von Feuerungsanlagen
Text: (1) Die Auflassung bewilligungs- oder anzeigepflichtiger
Feuerungsanlagen ist der Behörde vor ihrer Ausführung anzuzeigen.
Dabei sind die beabsichtigten Vorkehrungen zur Erreichung der im § 1
Abs. 2 genannten Grundsätze anzugeben.

(2) § 21 Abs. 3 bis 6 ist mit der Maßgabe sinngemäß anzuwenden,
dass
1. eine gänzliche Untersagung des Vorhabens nicht zulässig ist und
2. die Behörde die notwendigen Maßnahmen mit Bescheid aufzutragen
hat, wenn die gemäß Abs. 1 zweiter Satz angezeigten Vorkehrungen
nicht ausreichen.

(3) Hat der Betreiber oder die Betreiberin die gemäß Abs. 1
zweiter Satz angezeigten Vorkehrungen tatsächlich nicht oder nur
unvollständig durchgeführt, hat die Behörde ebenfalls die
notwendigen Maßnahmen mit Bescheid vorzuschreiben.

(4) Die Auflassung von bewilligungspflichtigen Feuerungsanlagen
für gasförmige Brennstoffe ist auch dem Bürgermeister oder der
Bürgermeisterin - in Städten mit eigenem Statut dem Magistrat - zu
melden.