Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Heizungs- und Klimaanlagen-ÜberprüfungsentgeltVO
Abschnitt: Paragraphen der Verordnung
Inhalt: 
Paragraf: § 006
Kurztext: § 6
Text: Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der das Entgelt für die Überprüfung von Feuerstätten und Klimaanlagen festgesetzt wird (Überprüfungsentgeltverordnung), LGBl. für Wien Nr. 4/1989 in der Fassung der Verordnung LGBl. für Wien Nr. 32/2009, außer Kraft.