Bauunterlagenverordnung 2020
Fassung:
LGBl.Nr. 132/2020
Zuletzt:
[derzeit nur Stammfassung]
Abschnitt:
Allgemeines zur Verordnung
Inhalt:
Paragraf:
§ A02
Kurztext:
Inhaltsverzeichnis
Text:
1. Abschnitt
Inhalt der Bauunterlagen für bewilligungspflichtige Bauvorhaben
§ 1 Bauunterlagen für Neu- und Zubauten von Gebäuden
§ 2 Bauunterlagen für Umbauten und sonstige Änderungen von Gebäuden
§ 3 Bauunterlagen für die Errichtung und Änderung sonstiger baulicher Anlagen
2. Abschnitt
Inhalt der Bauunterlagen für anzeigepflichtige Bauvorhaben und sonstige Vorhaben
§ 4 Bauunterlagen für anzeigepflichtige Bauvorhaben und sonstige Vorhaben
3. Abschnitt
Form der Planunterlagen
§ 5 Planunterlagen für bewilligungspflichtige Bauvorhaben
§ 6 Planunterlagen für anzeigepflichtige Bauvorhaben und sonstige Vorhaben
4. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 7 Umsetzung von Unionsrecht
§ 8 Inkrafttreten