Bauten in Kleingartengebieten
Fassung:
StF. LGBl Nr. 8/2011.
Zuletzt:
(derzeit nur Stammfassung)
Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung
Inhalt:
Paragraf:
§ 001
Kurztext:
§ 1
Text:
Als Bauten, die für die Nutzung einer im Flächenwidmungsplan als Kleingartengebiet (§ 36 Abs 1 Z 2 ROG 2009) aus-gewiesenen Grundfläche notwendig sind, sind nur zulässig:
1. Bauten, die tagsüber dem Aufenthalt von Personen für die kleingärtnerische Nutzung und der gesicherten Aufbewah-rung von Gartenwerkzeugen dienen;
2. Gewächshäuser.