Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



  • Allgemeines zur Verordnung
  • $ 001
  • § 002
  • § 003
  • § 004
  • Wiener Brennstoffverordnung
    Fassung: 
    LGBl. Nr. 25/2016

    Zuletzt: 
    (derzeit nur Stammfassung)

    Abschnitt: 
    $ 001

    Inhalt: 
    § 1. Brenn- und Kraftstoffe dürfen in Feuerungsanlagen bzw. Blockheizkraftwerken nur verfeuert werden, wenn sie den Anforderungen des Umweltschutzes (§ 19 Abs. 1 WHKG 2015) und den in § 2 genannten technischen Anforderungen entsprechen.

    Paragraf: 
    Kurztext: 
    Text: 
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
 
Gesetz/VO: Wiener Brennstoffverordnung
Abschnitt: $ 001
Inhalt: § 1. Brenn- und Kraftstoffe dürfen in Feuerungsanlagen bzw. Blockheizkraftwerken nur verfeuert werden, wenn sie den Anforderungen des Umweltschutzes (§ 19 Abs. 1 WHKG 2015) und den in § 2 genannten technischen Anforderungen entsprechen.