Salzburger Notifikationsgesetz
Fassung:
LGBl Nr 84/2009
Zuletzt:
LGBl Nr 63/2018
Abschnitt:
001 Anwendungsbereich
Inhalt:
Entwürfe von technischen Vorschriften oder von wesentlichen Änderungen solcher Vorschriften, für die nach unionsrechtlichen Bestimmungen eine Notifikationspflicht besteht und die vom Landesgesetzgeber geregelt werden können, sind einem Notifikationsverfahren nach diesem Gesetz zu unterziehen.
Paragraf:
Gesetz/VO: | Salzburger Notifikationsgesetz | Abschnitt: | 001 Anwendungsbereich | Inhalt: | Entwürfe von technischen Vorschriften oder von wesentlichen Änderungen solcher Vorschriften, für die nach unionsrechtlichen Bestimmungen eine Notifikationspflicht besteht und die vom Landesgesetzgeber geregelt werden können, sind einem Notifikationsverfahren nach diesem Gesetz zu unterziehen. | |
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