Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



  • Kärntner Notifikationsgesetz
    Fassung: 
    StF: LGBl Nr 127/1997

    Zuletzt: 
    LGBl Nr 26/2016

    Abschnitt: 
    007 Eigener Wirkungsbereich

    Inhalt: 
    Soweit die Gemeinden technische Vorschriften im eigenen Wirkungsbereich erlassen, sind die in diesem Gesetz bezeichneten Aufgaben solche des eigenen Wirkungsbereiches.

    Paragraf: 
    Kurztext: 
    Text: 
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
 
Gesetz/VO: Kärntner Notifikationsgesetz
Abschnitt: 007 Eigener Wirkungsbereich
Inhalt: Soweit die Gemeinden technische Vorschriften im eigenen Wirkungsbereich erlassen, sind die in diesem Gesetz bezeichneten Aufgaben solche des eigenen Wirkungsbereiches.