Kärntner Notifikationsgesetz
Fassung:
StF: LGBl Nr 127/1997
Zuletzt:
LGBl Nr 26/2016
Abschnitt:
001 Geltungsbereich
Inhalt:
Entwürfe von technischen Vorschriften und wesentliche Änderungen dieser Entwürfe aus dem Bereich der Landesvollziehung, für die nach völkerrechtlichen Verpflichtungen eine Notifikationspflicht besteht, sind einem Notifikationsverfahren nach diesem Gesetz zu unterziehen.
Paragraf:
Gesetz/VO: | Kärntner Notifikationsgesetz | Abschnitt: | 001 Geltungsbereich | Inhalt: | Entwürfe von technischen Vorschriften und wesentliche Änderungen dieser Entwürfe aus dem Bereich der Landesvollziehung, für die nach völkerrechtlichen Verpflichtungen eine Notifikationspflicht besteht, sind einem Notifikationsverfahren nach diesem Gesetz zu unterziehen. | |
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