Baurechts­daten­bank

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  • PlanzeichenVO dig. Flächenwidm.Pläne 2008
    Fassung: 
    LGBl. Nr. 33/2009

    Zuletzt: 
    LGBl. Nr. 19/2022

    Abschnitt: 
    003 In-Kraft-Treten

    Inhalt: 
    (1) Mit dem In-Kraft-Treten der Verordnung, LGBl. Nr. 33/2009, tritt die Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne, LGBl. Nr. 105/2002, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 110/2002, außer Kraft.

    (2) Für jene Gemeinden, deren Flächenwidmungspläne zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung noch nicht auf den Digitalen Flächenwidmungsplan umgestellt wurden, ist bis zur digitalen Umstellung die Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne, LGBl. Nr. 105/2002, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 110/2002, anzuwenden.

    (3) Hinsichtlich des In-Kraft-Tretens der Verordnung LGBl. Nr. 17/2011 wird Folgendes festgelegt:
    1. Die Verordnung tritt mit dem der Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.
    2. Die in § 1 Abs. 4 genannte Anlage bildet einen wesentlichen Bestandteil dieser und wird gemäß § 6 des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 1990 verlautbart. Sie ist während der Dauer der Wirksamkeit der Verordnung bei allen Bezirkshauptmannschaften und Magistraten des Landes Burgenland sowie bei der für die Vollziehung des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes zuständigen Dienststelle des Amtes der Burgenländischen Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Unabhängig von dieser Kundmachung ist die Anlage auch im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar.

    (4) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 2/2016 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

    (5) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 4/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

    (6) § 1 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 2 Abs. 1 und die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 19/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

    Paragraf: 
    Kurztext: 
    Text: 
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
 
Gesetz/VO: PlanzeichenVO dig. Flächenwidm.Pläne 2008
Abschnitt: 003 In-Kraft-Treten
Inhalt: (1) Mit dem In-Kraft-Treten der Verordnung, LGBl. Nr. 33/2009, tritt die Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne, LGBl. Nr. 105/2002, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 110/2002, außer Kraft.

(2) Für jene Gemeinden, deren Flächenwidmungspläne zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung noch nicht auf den Digitalen Flächenwidmungsplan umgestellt wurden, ist bis zur digitalen Umstellung die Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne, LGBl. Nr. 105/2002, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 110/2002, anzuwenden.

(3) Hinsichtlich des In-Kraft-Tretens der Verordnung LGBl. Nr. 17/2011 wird Folgendes festgelegt:
1. Die Verordnung tritt mit dem der Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.
2. Die in § 1 Abs. 4 genannte Anlage bildet einen wesentlichen Bestandteil dieser und wird gemäß § 6 des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 1990 verlautbart. Sie ist während der Dauer der Wirksamkeit der Verordnung bei allen Bezirkshauptmannschaften und Magistraten des Landes Burgenland sowie bei der für die Vollziehung des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes zuständigen Dienststelle des Amtes der Burgenländischen Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Unabhängig von dieser Kundmachung ist die Anlage auch im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar.

(4) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 2/2016 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(5) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 4/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(6) § 1 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 2 Abs. 1 und die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 19/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.